Behandlungsspektrum

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Behandlungsspektrum der Praxis für Psychotherapie in Nürtingen


Behandlungsspektrum

Als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie, umfasst das Behandlungsspektrum Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21ten Lebensjahr. Ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Behandlung im Rahmen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist die Integration der Eltern bzw. Bezugspersonen in die Behandlung des Patienten. Dies erfolgt im Rahmen von Elterngesprächen.

Das Behandlungsspektrum meiner Praxis in Nürtingen umfasst u.a.

  • Reaktionen auf Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Emotionale Störungen
  • Depressionen
  • Phobische Störungen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Ticstörungen
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Somatoforme Störungen
  • Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Essstörungen

Ausschlusskriterien

Im Behandlungsspektrum ausgeschlossene Störungen

Leider umfasst nicht jede psychische Störung mit Krankheitswert das Behandlungsspektrum einer ambulanten Verhaltenstherapie. Unter Umständen stellt sich daher im Vorfeld einer ambulanten Psychotherapie eine teilstationäre oder stationäre Behandlungsindikation. Dies hängt unter Anderem auch vom Ausprägung- und Schweregrad der Störung ab. Es gibt einige Voraussetzungen und Störungsbilder, unter denen eine ambulante Psychotherapie rechtlich ausgeschlossen oder aus lebenspraktischen Erwägungen nicht sinnvoll ist. Im Folgenden möchte ich kurz schildern, unter welchen Umständen ich keine ambulante Therapie anbieten kann und was meine Beweggründe für diese Regelungen sind.

akute psychotische Störungen

Sollte eine Krankheit aus dem Formenkreis der schizophrenen Erkrankungen (z. B. Schizophrenie, Schizoaffektive Störung) bestehen, dann ist im Falle einer akuten psychotischen Episode eine ambulante Behandlung nicht ausreichend. Es sollte zunächst eine vollstationäre psychiatrische Behandlung stattfinden und die akute psychotische Episode beendet sein, bevor eine ambulante Therapie aufgenommen bzw. fortgesetzt werden kann.

Abhängigkeitserkrankungen mit fehlender Abstinenz

Eine langfristige ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen darf nur unter der Voraussetzung bestehender Abstinenz stattfinden. Die ambulante Psychotherapie hat hier folglich nicht die Aufgabe des Entzugs und der Entwöhnung. Diese Behandlungsschritte erfolgen, vor allem bei einem massiven Suchtmittelkonsum, stationär unter ärztlicher Aufsicht. Die ambulante Psychotherapie soll dann den Patienten nach erfolgtem Entzug darin unterstützen, die Abstinenz aufrechtzuerhalten und Hintergrundprobleme zu bearbeiten, in denen die Sucht ihren Ursprung hat. Im Rahmen einer Komorbidität (z.B. Cannabiskonsum bei einer zu Grunde liegenden Angststörung) muss eine Motivation zu einer Abstinenz während der Behandlung vorliegen.

Essstörungen bei vitaler Gefährdung

Im Rahmen einer Essstörung kann es aufgrund einer langfristigen Mangelernährung zu lebensbedrohlichen körperlichen Zuständen kommen. Ist dies der Fall, dann muss unter diesen Umständen zunächst eine spezielle Behandlung im stationären oder teilstationären Setting stattfinden, die für eine nötige Grundstabilität sorgt. Eine Behandlung der Essstörung kann ich in meiner Praxis folglich nur bei gewissen Voraussetzungen anbieten. Dazu gehören folgende Aspekte: ein BMI > 16 und eine bestehende Grundstruktur in der Nahrungsauffnahme (regelmäßig drei Mahlzeiten täglich). Ähnlich wie bei der Behandlung von Suchterkrankungen sehe ich die Aufgabe der ambulanten Psychotherapie dann in der Unterstützung bei der Aufrechterhaltung einer geregelten Nahrungsaufnahme und bei der Bewältigung von Hintergrundproblemen, in denen die Essstörung ihren Ursprung hat. 

Störungen mit akuter Suizidalität

Sollten im Rahmen der psychischen Belastungen konkrete Gedanken bestehen, sich das Leben zu nehmen (z. B. konkrete Pläne oder Vorbereitung eines Suizids), bietet eine ambulante Psychotherapie keine ausreichende Unterstützung und wird daher nicht im Behandlungsspektrum einer ambulanten Psychotherapie erfasst. In diesem Fall ist daher eine vollstationäre psychiatrische Behandlung auch zum eigenen Schutz dringend indiziert. Wurde in diesem Rahmen wieder ausreichend Stabilität geschaffen, kann eine ambulante Psychotherapie aufgenommen bzw. fortgesetzt werden.

Störungen mit akuter Fremdgefährdung

Sollten im Rahmen der psychischen Störung Tendenzen zu akut fremdgefährdendem Verhalten auftreten, bietet eine ambulante Psychotherapie keinen ausreichenden Schutz sowohl für den Betroffenen, als auch für Dritte und ist daher nicht im Behandlungsspektrum einer ambulanten Psychotherapie erfasst. Eine ambulante Verhaltenstherapie ist in diesem Fall als nicht ausreichend schützend zu werten. In diesem Fall ist eine vollstationäre psychiatrische Behandlung auch zum eigenen Schutz und zum Schutz dritter dringend indiziert. Wurde in diesem Rahmen wieder ausreichend Stabilität geschaffen, kann eine ambulante Psychotherapie aufgenommen bzw. fortgesetzt werden.

Im Falle einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte an die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Esslingen. Telefon 0711/31033290. 


Praxis für Psychotherapie, Reiner Cerfontaine M.A.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Metzingerstraße 23, 72622 Nürtingen
Fon: +49 160 92478140
Email: info@praxis-cerfontaine.de
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