Behandlungskosten in der Praxis für Psychotherapie in Nürtingen
Behandlungskosten
Üblicherweise kommen durch eine psychotherapeutische Behandlung bei einem approbierten Psychotherapeuten keine Behandlungskosten auf Sie zu. Da es sich bei der Verhaltenstherapie um ein sogenanntes Richtlinienverfahren handelt, erfolgt die Abrechnung der Kosten für eine Psychotherapie im Normalfall über die gesetzlichen Krankenkassen als Kassenleistung. Voraussetzung ist hierfür eine Störung mit Krankheitswert bzw. eine Diagnose aus dem Spektrum einer psychischen Störung. Sollte im Vorfeld noch keine Diagnose gestellt worden sein, erfolgt die Diagnosenstellung ggf. im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde oder der probatorischen Phase in meiner Praxis. Näheres dazu finden sie unter dem Reiter Ablauf. Nachfolgend habe ich einen Überblick über die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle zum besseren Verständnis erstellt.
Für die Abrechnung der Kosten bringen Sie zum Erstkontakt bitte die Krankenkassenkarte des Patienten mit.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich über eine staatliche Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie verfüge, ist eine Abrechnung der Behandlung mit den gesetzlichen Krankenkasse möglich und Mittel erster Wahl. Gesetzlich versicherte Patienten können ohne Überweisung oder vorherige Beantragung bei der Krankenkasse einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis vereinbaren. Die Beantragung der Behandlung erfolgt dann gegebenenfalls im Rahmen der probatorischen Phase.
Private Krankenversicherung
Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist grundsätzlich problemlos möglich. Da sich die privaten Tarife allerdings stark im Leistungsumfang unterscheiden, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer privaten Krankenkasse über die tarifliche Abdeckung einer Verhaltenstherapie durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten informieren. Wie generell bei ärztlichen Konsultationen, z.b. bei der Hausarztpraxis, üblich versende ich die Rechnung an Sie, und Sie kümmern sich um die Erstattung durch Ihre Kasse.
Beihilfe
Die Kostenübernahme für Beihilfeberechtigte durch Bund und Länder geschieht in der Regel problemlos. Die Kosten für die Psychotherapie werden hier von der Krankenkasse und der Beihilfestelle übernommen. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung gibt es auch hier Unterschiede im Leistungsspektrum, das von den verschiedenen Beihilfestellen übernommen wird. Daher sollten Sie sich zunächst informieren, in welchem Umfang eine Psychotherapie übernommen wird.
Selbstzahler
Neben der Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenkasse bzw. Beihilfestelle gibt es jederzeit die Möglichkeit, eine Beratung in meiner Praxis als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich auf der Basis einer diagnostischen Abklärung keine so genannte „krankheitswertige Störung“ im Sinne des ICD-10 ergibt, sie aber dennoch eine psychische Belastung empfinden. Mein Honorar richtet sich dabei nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).